Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren 20.000 Personen im Kreis Esslingen

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro kommt zum 1. Oktober 2022.

Das Bundeskabinett hat diese Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Damit bekommt eine zentrale Forderung der SPD aus dem Wahlkampf Gestalt: Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro.

„Der zum 1. Januar 2015 eingeführte allgemeine gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt“, sagt der Nürtinger SPD-Bundestagsabgeordnete Nils Schmid. Die Evaluation des Mindestlohngesetzes habe deutlich gemacht: „Vom Mindestlohn haben rund vier Millionen Menschen profitiert.“ Negative Auswirkungen wie der Abbau von Arbeitsplätzen oder eine spürbare Beeinflussung des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus seien ausgeblieben.

Mit der nun vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro wird das bewährte Instrument weiter entwickelt. Dabei geht es der SPD auch um gesellschaftliche Teilhabe. Wer in Vollzeit arbeitet, solle angemessen am sozialen Leben teilhaben können. „Das ist eine Frage des Respekts gegenüber hart arbeitender Menschen“, so Schmid.

Alleine im Landkreis Esslingen profitieren von der Anhebung des Mindestlohns fast 20.000 Arbeitnehmer - und insbesondere Arbeitnehmerinnen. So erhalten beispielsweise rund 22% der sozialversicherungs­pflichtigen vollbeschäftigten Frauen mit dem neuen Gesetzesentwurf eine spürbare Gehaltserhöhung zum 1. Oktober. Nils Schmid begrüßt daher das Vorhaben der Regierungskoalition: „Arbeit muss sich lohnen – diesen Grundsatz stärken wir mit dem vorliegenden Gesetz.“