Menschenrecht ist Staatsräson

Gastbeitrag von Nils Schmid in der Frankfurter Rundschau vom 22. Mai 2020. Die Verhinderung von Völkermord muss 25 Jahre nach Srebrenica weiter im Mittelpunkt der Politik stehen. Deutschland kann hier noch mehr tun.

Fast ein Vierteljahrhundert ist vergangen seit Srebrenica. In der Stadt, deren Name heute als Synonym für Völkermord steht, ermordeten im Juli 1995 bosnisch-serbische Truppen mehr als 7000 Männer und Jungen. Nur ein Jahr zuvor hatte bereits der Genozid in Ruanda die Welt erschüttert, als in nur 100 Tagen mehr als 800.000 Menschen grausam getötet wurden.

Unfassbar ist das Leid, das beide Menschheitsverbrechen auslösten. Zu Recht erklärte der damalige deutsche Außenminister Klaus Kinkel im Rückblick: „In beiden Fällen hat die Völkergemeinschaft versagt, wir auch!“

Verhinderung von Massenverbrechen eine Menschheitsaufgabe

Die Verhinderung von Massenverbrechen ist eine Menschheitsaufgabe, auf die es keine einfachen Antworten geben kann. Und obwohl in den vergangenen Jahren viele Fortschritte erreicht wurden, haben wir noch einen weiten Weg zu gehen, wie das Versagen der internationalen Gemeinschaft in Syrien zeigt.

An diesem Samstag, dem 23. Mai, begeht die EU den Tag gegen Straflosigkeit bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dabei richtet sich unser Blick zunächst auf die rechtliche Aufarbeitung. Mit den Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda wurden Grundpfeiler internationaler Strafgerichtsbarkeit erbaut, von denen das Signal ausging: Täter von Massengräueltaten müssen sich vor Gericht verantworten. Die von Deutschland vorangetriebene Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs untermauerte dieses Bild.

Syrien zeigt die Konstruktionsmängel des Systems

Syrien zeigt uns nun die Konstruktionsmängel des Systems: Weder ein Sondertribunal noch der Internationale Strafgerichtshof wird sich mit den Verbrechen des Assad-Regimes befassen. Da Syrien kein Vertragsstaat des Strafgerichtshofs ist, bräuchte es dafür die Zustimmung aus Damaskus oder von den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats. Beides wird nicht passieren. Denn der Diktator aus Damaskus kann sich auf das Veto von Wladimir Putin verlassen.

Während wir langfristig darauf hinarbeiten müssen, dass sich mehr Länder dem Weltstrafgericht anschließen, ist kurzfristig die nationale Strafverfolgung umso wichtiger. Gut, dass Deutschland hier weltweit Vorreiter ist. So führt der Generalbundesanwalt auf Grundlage des Weltrechtsprinzips seit 2011 Ermittlungsverfahren zu Völkerrechtsverbrechen in Syrien durch. Große Signalwirkung entfaltete der internationale Haftbefehl gegen den Ex-Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes.

Untersuchung und Verfolgung von Kriegsverbrechen in Syrien 

Voraussetzung für den Erfolg solcher Verfahren ist die umfangreiche Dokumentation und Beweissicherung. Deutschland engagiert sich über den UN-Mechanismus für die Untersuchung und Verfolgung von Kriegsverbrechen in Syrien, der Beweise aufarbeitet und an Gerichte übergibt. Unsere Unterstützung für diese bedeutende Arbeit – wie auch die für unsere Strafverfolgungsbehörden – sollten wir unbedingt weiter ausbauen.

Das übergeordnete Ziel muss es sein, potenzielle Massenverbrechen noch früher zu erkennen und effektiver zu reagieren. Wie das gehen könnte, zeigt der Blick über den Atlantik. Unter US-Präsident Barack Obama wurde die Verhinderung von Massengräueltaten zu einem der nationalen Sicherheitsinteressen erhoben und ein Präventionsgremium eingerichtet, das die Koordination zwischen hochrangigen Vertretern verschiedener Ressorts – vom Außenministerium bis zu den Nachrichtendiensten – institutionalisierte.

Systematische Beschäftigung von Massenverbrechen

Vorteil eines solchen Mechanismus ist die systematische Beschäftigung mit der Verhinderung von Massenverbrechen und eine Risikoanalyse, die sich aus den Informationen verschiedener Ressorts speist und so Gewaltausbrüche früh erkennen kann. Das Gremium ermittelte beispielsweise frühzeitig ein hohes Gefahrenpotenzial für das ostafrikanische Land Burundi vor einer anstehenden Präsidentschaftswahl. Dadurch war es möglich, frühzeitig Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten und durch ein ressortübergreifendes Vorgehen – von hochrangigen Besuchen bis zu Sanktionen – positiv auf die Situation einzuwirken.

Deutschland hat die zivile Krisenprävention stetig ausgebaut

Das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen gehört zur deutschen Staatsräson – das hat die Bundesregierung in ihren Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ herausgestrichen. Deutschland hat in den letzten Jahren die zivile Krisenprävention stetig weiter ausgebaut – durch mehr Geld und eine verstärkte Koordinierung zwischen den Ressorts.

Diesen Weg müssen wir weitergehen. Darauf aufbauend sollte die Einrichtung eines ressortübergreifenden und spezifisch auf die Prävention von Massenverbrechen ausgerichteten Gremiums auch bei uns – nach dem US-Vorbild – ein Leuchtturmprojekt einer progressiven Regierung werden.

Veröffentlichung mit freundlicher Erlaubnis der Frankfurter Rundschau.