Bahn frei für Bahnstadt Nürtingen

Allgemeines Eisenbahngesetz wurde angepasst.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert. „Damit können wichtige Wohnbauprojekte der Kommunen fortgesetzt werden“, zeigt sich der Nürtinger SPD-Bundestagsabgeordnete Nils Schmid erleichtert. Betroffen waren auch Nürtingen und Stuttgart.

Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck werden geändert. Dies beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition. AfD und Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Ende 2023 hatte die Ampel-Koalition das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) so geändert, dass Bahngrundstücke nicht ohne Weiteres entwidmet werden konnten, um künftige Entwicklungen des Eisenbahnbetriebs oder mögliche Reaktivierungen von Bahnstrecken nicht zu verbauen – im wahrsten Sinne des Wortes. „Dieses Ansinnen war und ist weiterhin richtig“, betont Schmid, „doch es gab auch Unsicherheit bei Flächen wie der Nürtinger Bahnstadt, bei der eine künftige Nutzung durch Bahnbetrieb von allen Seiten völlig ausgeschlossen wird. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, haben wir eine entsprechende Anpassung vorgenommen.“ 

Wenn ein tatsächlicher oder perspektivischer Verkehrsbedarf an Bahnbetriebsflächen oder -trassen besteht, gilt auch weiterhin ein überragendes öffentliches Interesse – sie sind also weiterhin geschützt, auch mögliche Streckenreaktivierungen. Nur wenn dies ausgeschlossen werden kann, können die Flächen entwidmet werden.

Ein Gegenentwurf von Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Dieser Vorschlag hätte nach Auffassung der Koalition eben nicht die geforderte Rechtssicherheit geschaffen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Kommunen nach sich gezogen, meint die SPD. Auch die geforderte Anhörung lehnte die Koalition ab. „Die Problematik war ja hinlänglich bekannt und vor allem die Kommunen hatten sich ausführlich zu Wort gemeldet“, sagt Schmid. „Jede weitere Verzögerung hätte noch mehr Schaden nach sich gezogen.“

Erbost zeigt sich Schmid über die Haltung der Linksfraktion. „Wer davon faselt, hier gehe es um die Interessen der ‚Wohnbaumafia‘, spricht offenbar nicht mit den Kommunen und glaubt zudem, Wohnungen werden durch Sonntagsreden geschaffen.“

 

INFO: In namentlicher Abstimmung votierten CDU/CSU und SPD geschlossen für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion dagegen. Bündnis 90/Die Grünen hatten einen eigenen Antrag gestellt und sich enthalten. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Übergangsregelung, die es ermöglicht, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29. Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“.

BT-Drucksache 21/642