Unterstützung für Familien

Kinderbonus und Grundschul-Ganztagsgarantie

Der Nürtinger SPD-Bundestagsabgeordnete Nils Schmid begrüßt den „Lückenschluss“ bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern und weist auf den Kinderbonus hin, der in diesem Monat ausbezahlt wird.

„Familien sind in der Corona-Pandemie weiterhin besonderen Belastungen ausgesetzt. Um die Mehrbelastungen abzufedern, hat die Große Koalition deshalb auch für das Jahr 2021 wieder einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro beschlossen“, teilt Schmid mit. Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, in diesem Monat von der Familienkasse ausgezahlt. Für Kinder, für die an einem anderen Kalendermonat dieses Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht, wird er zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. „Über 10 Millionen Familien, vor allem diejenigen mit kleinerem oder mittlerem Einkommen, werden davon profitieren“, sagt der SPD-Abgeordnete. Um gerade den bedürftigsten Familien finanziellen Spielraum zu verschaffen, habe man Wert darauf gelegt, dass der Bonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Schmid betont, dass die SPD in dieser Woche einen weiteren familienpolitischen Erfolg verbuchen konnte, der langfristig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern werde: „Eltern erhalten einen Rechtsanspruch darauf, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft.“ Der Regierungsentwurf von Franziska Giffey (SPD) zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde diese Woche in den Bundestag eingebracht. Insgesamt stellt der Bund dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, wovon bis zu 456 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen könnten.

„Damit wird künftig eine Betreuungslücke geschlossen, über die mir auch Eltern aus dem Wahlkreis immer wieder berichtet haben“, so Schmid. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. An den weiterführenden Schulen sei die Nachmittagsbetreuung größtenteils gewährleistet – anders jedoch an den Grundschulen.

Schon als Finanzminister von Baden-Württemberg hatte sich Schmid für eine solche durchgängige Ganztagsgarantie – vom ersten Geburtstag bis zum letzten Schultag – eingesetzt und die Kinderbetreuung im Land vom Schlusslicht auf einen Spitzenplatz befördert. „Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt“, sagte Schmid.

Anfang Mai hat die Bundesregierung zudem zwei Milliarden Euro für ein Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der allgemeinen Persönlichkeits­entwicklung junger Menschen beschlossen.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote.

Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

www.bmfsfj.de