Kommunen erhalten mehr Luft für Ganztagsausbau

Schmid: „Wir lassen die Kommunen nicht im Stich“

Beispiel Dettingen/Teck.

 

Die SPD will beim Ausbau der Ganztagsbetreuung in Horten und Grundschulen schneller vorankommen. Noch unter der Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hat die Bundesregierung deshalb im Mai 2020 das Ganztagsbe­schleuni­gungsgesetz auf den Weg gebracht. Dafür wurden den Kommunen über die Länder 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt.

Der Dettinger Bürgermeister Rainer Haußmann hatte den SPD-Bundestagsabgeordneten Nils Schmid darauf hinge­wiesen, dass gerade die Kommunen, die den Ausbau voran­treiben wollen, am Ende in die Röhre schauen könnten, weil die Frist für die Abrechnung der Maßnahmen Ende Dezember auslaufen sollte. Dettingen/Teck erhielt zum Beispiel für sein 8,5 Mio. Euro-Projekt 1,7 Mio. Euro Förderung zugesagt. Davon drohte ein erheblicher Anteil wegzufallen.

Auch für das Jahr 2022 sei absehbar, dass viele Ausbau­maßnahmen nicht so schnell stattfinden könnten wie ursprünglich erwartet. Die Ampel-Koalition hat deshalb heute (09.12.) im Bundestag erfolgreich den Antrag einge­bracht, die Frist um ein Jahr zu verlängern.

Ein Grund für die drohende Fristüberschreitung ist, dass die erforderliche Verwaltungsvereinbarung von der baden-württembergischen Landesregierung erst im Mai 2021 vorgelegt wurde. Erschwerend hinzu kommen fehlende Kapazitäten bei Planung und Bau. Dieses Problem tritt verschärft in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf, wo die Flutkatastrophe im Sommer schwerste Schäden anrichtete.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grund­schulalter ist ein großer Erfolg sozialdemokratischer Bildungs- und Familienpolitik. Dafür hat die SPD-Fraktion im Bundestag lange gekämpft“, sagt Schmid. Mit dem Rechtsanspruch sorge man für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Für Kinder, deren Eltern wenig Hilfestellung bei Schulaufgaben geben können, ist Ganztagsbetreuung eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig sei die Ganztags­betreuung von Kindern in Schulen und Horten ein wichtiger Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Wir haben heute klar gemacht, dass wir die Kommunen, die diesen Weg mitgehen, dabei nicht im Stich lassen“, so der SPD-Abgeordnete.

INFO:

  • Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt ab August 2026 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grund­schulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
  • Für den nötigen Ausbau von Horten und Ganztags­grund­schulen stellt der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für Investitionen bereit.
  • Diese befinden sich in einem Sondervermögen, das aus drei Töpfen besteht. Basis- und Bonusmittel werden den Ländern über das Ganztagsfinanzhilfe­gesetz zur Verfügung gestellt.
  • Die Mittel aus dem Beschleunigungstopf stellt der Bund den Ländern seit Ende 2020 zur Verfügung. Dieses Investitionsprogramm sollte am 31.12.2021 auslaufen, da diese Mittel aus dem Konjunkturpaket gespeist wurden zur Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie. Nun soll die Frist bis zum 31.12.2022 verlängert werden.