Der Bundestag hat diese Woche das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Es beschreibt die Koordinierungsaufgaben des Bundes, um eine Pandemie wie die aktuelle Coronaviruskrise zu bewältigen. Viel diskutiert wurden die zeitliche Befristung des Gesetzes und die Eingriffe in Grundrechte von Privatleuten; weniger beachtet wurden bislang die neu geschaffenen weitreichenden Möglichkeiten für die Bundesregierung, die Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln und anderen Medizinprodukten sicherzustellen.
In Ermangelung eines Impfstoffs oder eines Medikaments kommt es entscheidend darauf an, dass die zur Zeit verfügbaren technischen Mittel zur Bekämpfung des Covid19-Virus auch tatsächlich in großer Zahl produziert und verteilt werden. Dies sind Testkits, Schutzkleidung wie Schutzmasken für Mund und Nase und Krankenhausausrüstung (vor allem Intensivbetten und Beatmungsgeräte). Schon jetzt ...
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