Corona: Maske ist auch am Bahnsteig Pflicht

Nils Schmid bittet Bahnbetreiber um Unterstützung

 

Der Nürtinger SPD-Bundestags­abgeordnete Nils Schmid regt in einem Brief an die Bahnbetreiber an, mit Durchsagen auf die Maskenpflicht auch am Bahnsteig hinzuweisen.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sei beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Vorreiter gewesen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Fahrgäste halte sich auch vorbildlich an die Regeln. „Nun stelle ich jedoch immer wieder fest, dass Fahrgäste gerade beim Ein- und Aussteigen – also dort, wo der engste Kontakt und die meisten Begegnungen stattfinden – ihre Masken voreilig absetzen bzw. verspätet aufsetzen. Auch scheint noch wenig bekannt zu sein, dass die Maskenpflicht auch am Bahnsteig gilt, und zwar nicht nur in Risiko­gebieten“, schreibt Schmid.

Deshalb bittet Schmid die Bahnbetreiber, die für den ÖPNV im Wahlkreis Nürtingen verantwortlich zeichnen, in einem Brief um ihre Unterstützung. Zum einen sollten die automatischen Durchsagen an den Bahnhöfen dahingehend ergänzt werden, dass auch auf die Maskenpflicht am Bahnsteig hingewiesen wird. Zum anderen regt er an, dass auch in den Zügen regelmäßig Durchsagen gemacht werden. Dies könne sicher nicht an jeder Haltestelle geschehen, aber denkbar wäre zum Beispiel, nach Abfahrt und vor Ankunft an den Endhaltepunkten sowie vor dem Halt an stark frequentierten Bahnhöfen jeweils eine entsprechende Durchsage zu machen.

„Mit dem Tragen der Maske am Bahnsteig wäre automatisch auch der kritische Moment beim Ein- und Aussteigen mit abgedeckt“, gibt der Abgeordnete zu bedenken.

Die Pandemie könne nur unter Kontrolle gehalten werden, wenn alle verstärkt auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achteten. Polizeiliche Kontrollen unter­strichen zwar die Bedeutung der Vorschriften, könnten aber nur stichprobenhaft durchgeführt werden. Umso mehr sei man darauf angewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgeklärt und einsichtig handelten.

  • Adressaten des Briefes sind die Abellio Baden-Württemberg GmbH (Neckartalbahn), DB Regio/S-Bahn Stuttgart (S-Bahn), die DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) (Teckbahn) und die Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft (Tälesbahn).
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie in Bahnhofsgebäuden ist es gemäß Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bereits seit 27. April Pflicht, eine Alltagsmaske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.